In der Parlamentssitzung am Sonntag wurde der Bericht der Wirtschaftskommission über den Gesetzentwurf zur Verweisung des Streits zwischen der Zentralbank der Islamischen Republik Iran und der Regierung Bahrains an ein Schiedsverfahren auf die Tagesordnung gesetzt und von den Abgeordneten angenommen .
Nach diesem Gesetz ist es der Zentralbank gestattet, die erforderlichen Maßnahmen zur rechtlichen Verfolgung und Rückerstattung ihrer Forderungen gegenüber bahrainischen Banken zu ergreifen und den daraus resultierenden Schaden als Investor geltend zu machen.
Die Zentralbank der Islamischen Republik Iran ist verpflichtet, der Wirtschaftskommission des Parlaments vierteljährlich einen Bericht über die Umsetzung dieser Rechtsordnung und die Eintreibung dieser Forderungen vorzulegen.
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