20.10.2023, 09:29
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Offizielle Ankündigung des Endes der Sanktionen des Sicherheitsrats gegen Iran

Teheran (IRNA) - Mit einem Brief an die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen hat das Sekretariat des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen die Länder über das offizielle Ende der Bestimmungen der Absätze 3, 4 und 6 des Anhangs B der Resolution 2231 informiert.

Dazu gehören Raketentests, Beschränkungen für den Export und Import von Raketengütern in den Iran sowie Sanktionen im Zusammenhang mit der Beschlagnahme von Eigentum und der Bereitstellung von Finanzdienstleistungen für iranische Einzelpersonen und Institutionen im Rahmen der Sanktionen des Sicherheitsrats.

Gemäß den Bestimmungen von Anhang B der Resolution 2231 blieben diese Beschränkungen acht Jahre lang nach der Umsetzung des JCPOA (18. Oktober 2023) bestehen, die gestern Abend schließlich automatisch endete.

Mit dem politischen und rechtlichen Versäumnis der westlichen Länder, die früheren Resolutionen des Sicherheitsrats wiederherzustellen, wurden die oben genannten Beschränkungen schließlich offiziell aufgehoben.

In einem Brief an den Ständigen Vertreter der Islamischen Republik Iran hat die Politische Stellvertretende Generalsekretärin der Vereinten Nationen die Aufhebung der oben genannten Regelungen und den Rückzug iranischer Personen und Institutionen von der Liste des Sicherheitsrats bestätigt.

Andere internationale Sanktionen des Sicherheitsrats gegen die Islamische Republik Iran waren bereits am Tag der Umsetzung des JCPOA und in der Folge der Beschränkung auf konventionelle und leichte Waffen gemäß den Resolutionen des Sicherheitsrats im Oktober 2020 beendet worden.

Mit der Aufhebung der verbleibenden Beschränkungen am 18. Oktober 2023 wurden alle Sanktionen im Zusammenhang mit iranischen Einzelpersonen und Organisationen bei den Vereinten Nationen aufgehoben.

Die iranische Regierung hat in einer offiziellen Erklärung erklärt, dass sie die Forderung der Vereinigten Staaten und europäischer Länder, diese Beschränkungen der nationalen Kapazitäten trotz der Aufhebung der internationalen Beschränkungen fortzusetzen, als Verstoß gegen Artikel 25 der Charta der Vereinten Nationen betrachtet.

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