UN-Sonderberichterstatterin: Sanktionen gegen den Iran sollten gestoppt werden

Teheran (IRNA) - Die UN-Sonderberichterstatterin forderte die US-Regierung auf, die Sanktionen gegen die Islamische Republik Iran zu stoppen

Die UN-Sonderberichterstatterin lud die UN zur Zusammenarbeit bei der Schaffung eines konzeptionellen Rahmens für Wiedergutmachungs-, Entschädigungs- und Wiedergutmachungsmechanismen für Opfer von Menschenrechtsverletzungen ein, die durch einseitige Zwangsmaßnahmen verursacht wurden.

Die UN-Sonderberichterstatterin Alena Dohan reiste im Mai auf Einladung des iranischen Hauptquartiers für Menschenrechte in den Iran, um die negativen Auswirkungen einseitiger Zwangsmaßnahmen auf die Wahrnehmung der Menschenrechte durch die Menschen zu untersuchen. Diese 11-tägige Reise wurde vom 17. bis 28. Mai durchgeführt und hatte zum Ziel, die Auswirkungen einseitiger US-Sanktionen auf das iranische Volk zu untersuchen.

Während dieser Reise wurde 'Dohan' über einige Auswirkungen einseitiger US-Sanktionen genau informiert, und am Ende ihrer Reise nahm sie an einer Pressekonferenz teil und beantwortete die Fragen von Reportern zu den Ergebnissen dieser Reise.

Nun hat die UN-Sonderberichterstatterin über ihrne Reise in den Iran offiziell ihren Bericht über die negativen Auswirkungen einseitiger Zwangsmaßnahmen auf die Wahrnehmung der Menschenrechte veröffentlicht.

Demnach stehen einseitige Sanktionen gegen den Iran im Widerspruch zu einer Vielzahl internationaler Rechtsnormen und -prinzipien, sie dienen dazu, Druck auf ein Land auszuüben, und können nicht als Gegenmaßnahme nach dem Recht der internationalen Verantwortung gerechtfertigt werden.

Daher können diese Sanktionen als einseitige Zwangsmaßnahmen angesehen werden, die in den Resolutionen des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen und der Generalversammlung der Vereinten Nationen immer wieder verurteilt werden.

In einem anderen Teil ihres Berichts forderte die UN-Sonderberichterstatterin die Regierung der Vereinigten Staaten auf, den nationalen Notstand in Bezug auf den Iran zu beenden, der nicht mit den Normen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vereinbar ist.

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