Der Vorabentscheidung zufolge wurde Hamid Nouri wegen Beteiligung an Kriegsverbrechen und Mord zu lebenslanger Haft verurteilt.
In dem Antrag auf Ausschluss der Rechtsanwälte von Hamid Nouri wird betont, dass das erstinstanzliche Gericht einen Fehler bei der Feststellung seiner Zuständigkeit begangen und die im schwedischen innerstaatlichen Recht festgelegten Bedingungen sowie die Beschränkungen des Völkerrechts für die Ausübung der Zuständigkeit nicht eingehalten habe.
Im Ausgangsfall hielt sich das schwedische Gericht für zuständig als Grundlage für die Anwendung der universellen Gerichtsbarkeit.
Laut den Anwälten kam Herr Nouri durch Täuschung und gegen seinen Willen nach Schweden, und außerdem war vor seiner Anwesenheit in Schweden ein Haftbefehl gegen ihn erlassen worden, und diese gesetzliche Anforderung bezüglich seiner Anwesenheit in Schweden ist widersprüchlich.
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