Das kubanische Außenministerium gab am Samstagmorgen in einer Erklärung bekannt: „Die Regierung der Republik Kuba hat im Einklang mit ihrer unerschütterlichen und entschlossenen Verpflichtung, die internationalen Bemühungen zur Beendigung des Völkermords am palästinensischen Volk so weit wie möglich zu unterstützen und zu legitimieren, beschlossen, sich mit der Beschwerde Südafrikas gegen Israel zu befassen.“
Das kubanische Außenministerium fügte hinzu, dass Havanna von seinem Recht als Drittland Gebrauch mache, sich diesem Fall anzuschließen, und berief sich dabei auf Artikel 63 der Satzung dieses Gerichtshofs sowie auf seine Verpflichtungen im Übereinkommen über das Verbot und die Bestrafung von Völkermord.
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