Gestützt auf Artikel 123 der Verfassung der Islamischen Republik Iran notifizierte Seyyed Ebrahim Raisi dem Justizministerium das „Gesetz über die Überstellung von Strafgefangenen zwischen dem Iran und dem Königreich Belgien“ zur Umsetzung.
Dieses Gesetz wurde in der Sitzung des iranischen Parlaments am 24. August und am 26. Oktober vom Schlichtungsrat genehmigt.
Gemäß Artikel 125 der Verfassung der Islamischen Republik Iran unterliegt die Umsetzung der Vertragsbestimmungen der Erfüllung der in Artikel (22) des Vertrags aufgeführten Formalitäten.
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