Askar Jalalian

  • Das Recht Irans auf Verteidigung bleibt vorbehalten

    Das Recht Irans auf Verteidigung bleibt vorbehalten

    Teheran (IRNA) - Der stellvertretende Minister für internationale Angelegenheiten und Menschenrechte sagte: „Das Recht auf Verteidigung bleibt der Islamischen Republik Iran vorbehalten. Die iranischen Führer werden auf jeden Fall die Möglichkeiten des Artikels 51 der Charta der Vereinten Nationen nutzen, um zum richtigen Zeitpunkt auf das Verbrechen des zionistischen Regimes zu reagieren.“