Der irische Außenminister Michael Martin wies auf die Verbrechen hin, die das zionistische Regime gegen die Menschen in Gaza begangen hat, und sagte: Diese Aktionen müssen gestoppt werden. Die Sicht der internationalen Gemeinschaft ist klar: Genug ist genug.
Ihm zufolge bedeute das Eingreifen einer dritten Partei in den Beschwerdefall gegen Israel nicht die Bevorzugung einer der Parteien, sondern sei eine Gelegenheit für Irland, seine Auslegung einer oder mehrerer Klauseln der Konvention gegen Völkermord (1948) darzulegen.
Südafrika hat Israel vor dem Internationalen Gerichtshof wegen Völkermords an den Palästinensern verklagt.
Im Januar kündigte dieses Gericht in einem Urteil an, dass Israel von allen Maßnahmen Abstand nehmen müsse, die unter die Konvention gegen Völkermord fallen.
Unterdessen verklagte Nicaragua Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof wegen seiner finanziellen und militärischen Unterstützung des zionistischen Regimes, der Einstellung seiner Finanzhilfe für das Hilfswerk der Vereinten Nationen für palästinensische Flüchtlinge (UNRWA) und der Begünstigung des Völkermords.