„Daher warnt dieses Gericht die Staatsmänner dieser Länder, dass die Aufnahme der Angeklagten für Länder, die Mitglied von Anti-Terror-Konventionen sind, nicht möglich ist“, fügte er hinzu.
„Seit Beginn dieser Gerichte hat kein Land, das Mitglied der Konvention gegen den Terrorismus ist, das Recht, Terroristen aufzunehmen. Entweder sollten sie die Angeklagten selbst vor Gericht stellen oder sie in den Iran zurückschicken“, betonte er.
„Einer der Vorwürfe der Angeklagten in diesem Fall ist Flugzeugentführung. Artikel 3 der Konvention verlangt von den Mitgliedstaaten, ihre nationale Gerichtsbarkeit für die oben genannten Straftaten auszubauen“, erklärte er.
Der Leiter dieses Gerichts fragt den Generalstaatsanwalt und den Außenminister, dass es von nun an bedeutet, die MKO-Organisation zu unterstützen, wenn Iraner im Ausland auf Einladung der Angeklagten an einem Treffen teilnehmen.