Die Begnadigungen wurden auf Antrag des Justizpräsidenten Gholamhossein Mohseni Ejei Anlässlich von Neujahr und Eid al-Fitr gewährt.
Artikel 110 der iranischen Verfassung räumt dem Obersten Führer das Recht ein, auf Empfehlung des Justizchef die Strafen von Sträflingen zu begnadigen oder zu reduzieren.