Laut Krankenhausakten, CT-Scans des Gehirns und der Lunge, körperlicher Untersuchung des Körpers und Autopsieergebnissen, pathologischen Tests wurde Mahsa Aminis Tod nicht durch Schläge auf Kopf und Organe oder lebenswichtige Elemente des Körpers verursacht.
Trotz wiederholter Einladungen und zahlreicher Telefonanrufe der Kommission für innere Angelegenheiten und der Räte des Landes sowie einiger ehrenwerter Parlamentsabgeordneter an die Familie des verstorbenen Mahsa Amini, um an der Kommission teilzunehmen, bestand ihre Familie darauf, die Justizbehörden zu kontaktieren, und nahm nicht an der Kommission teil.
Angesichts der medizinischen Maßnahmen, die für den Verstorbenen vom Zeitpunkt des Vorfalls bis zum Zeitpunkt des Todes im Krankenhaus ergriffen wurden, wurde seitens der Notaufnahme des Landes und des Kasra-Krankenhauses in Teheran kein Verschulden festgestellt.
Die zuständigen Institutionen sollten die Struktur, Methoden und Durchführungsprozesse überprüfen und anpassen. Die Kommission für innere Angelegenheiten des Parlaments wird die Angelegenheit weiterverfolgen.
Anmerkung 638 des islamischen Strafgesetzbuches bezüglich der genauen Definition der Grenzen des Hidschab und der Klärung der damit verbundenen mehrdeutigen Begriffe sollte durch Vorlage des Justizgesetzes geändert werden.
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