Die Begnadigungen wurden auf Antrag des Justizpräsidenten Gholamhossein Mohseni Ejei anlässlich des Geburtstages des Propheten Mohammad (PBUH) gewährt.
Artikel 110 der iranischen Verfassung räumt dem Obersten Führer das Recht ein, auf Empfehlung des Justizchef die Strafen von Sträflingen zu begnadigen oder zu reduzieren.
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