In einem an Gouverneure im ganzen Land gerichteten Brief ordnete Innenminister Ahmed Vahidi am Sonntag den Beginn der 14. Präsidentschaftswahl an.
Laut diesem Brief wird in Umsetzung von Artikel 131 der Verfassung sowie der Artikel 38 und 39 des Präsidentenwahlgesetzes und ihrer Anmerkungen die Anordnung zum Beginn der 14. Präsidentschaftswahl erlassen.
Gemäß dieser Anordnung waren die Gouverneure verpflichtet, in ihren Provinzen Wahlzentralen einzurichten.
Gemäß Artikel 131 der Verfassung muss die Präsidentschaftswahl nach dem Tod des amtierenden Präsidenten innerhalb von 50 Tagen mit der Entscheidung eines Rates, bestehend aus den Leitern der Justiz und der Legislative sowie dem Vizepräsidenten, abgehalten werden.
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