Informierte Quellen gaben bekannt, dass der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs Mitarbeiter der Krankenhäuser „Al-Shafa“ und „Nasser“ im Gazastreifen getroffen und mit ihnen gesprochen und ihre Aussagen aufgezeichnet habe.
Die Quellen, die nicht namentlich genannt werden wollten, fügten hinzu, dass die Vorfälle in diesen Krankenhäusern zu anderen Untersuchungen des Internationalen Strafgerichtshofs zu Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Vergewaltigung und Völkermord im Gazastreifen hinzukämen.
Unterdessen hat sich die Generalstaatsanwaltschaft des Internationalen Strafgerichtshofs mit einer Stellungnahme zum Umsetzungsprozess der laufenden Ermittlungen zurückgehalten. Der Grund dafür ist der Schutz des Lebens von Zeugen.
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